Stephanie Hilgers
Diplom Bauingenieurin und zertifizierte Sachverständige gemäß ISO/IEC 17024, ZIS Sprengnetter Zert (S)
Was beim Erbe einer Immobilie zu beachten ist
Was ist eigentlich eine Erbengemeinschaft?
Nachfolgend erfahren Sie mehr darüber was eine Erbengemeinschaft ist was man bei Streitigkeiten tun kann.
Fragen zum Thema Erbe/Erbengemeinschaft?
Bei allen Fragen rund um das Thema Erbe von Immobilien beraten unsere Experten Sie gerne!
Das Erbe und die Erbengemeinschaft
Immer dann, wenn ein Erblasser nicht nur einen, sondern mehrere Erben hinterlässt, bilden diese eine sogenannte Erbengemeinschaft. Die einzelnen Mitglieder der Erbengemeinschaft werden auch als Miterben bezeichnet. Dabei kann die Berufung zum Erben entweder aufgrund der gesetzlichen Erbfolge oder durch testamentarisch festgelegte Erbfolge geregelt sein. Ermittelt wird die Erbfolge durch das Nachlassgericht. Nicht selten kommt es zwischen den Miterben zum Streit, wenn es um die Teilung eines gemeinsamen Erbes geht. Um dies zu vermeiden, bedarf es einer klaren und möglichst detaillierten Regelung durch den Erblasser. Es wird festgelegt, wer welche Rechte und Vermögenspositionen übernimmt und was er ggf. dafür zu tun hat. Der diesbezügliche Wille des Erblassers wird im Testament festgehalten. Dabei ist zwischen drei juristischen Kategorien zu unterscheiden: der Erbeinsetzung, dem Vermächtnis und der Auflage. Weiterhin kann der Erblasser z.B. durch einen Testamentsvollstrecker sicherstellen, dass seine letztwilligen Verfügungen eingehalten werden. Auch wenn es sich um eine Erbengemeinschaft handelt, benötigt man, um sein Erbe antreten zu können, in vielen Fällen einen Erbschein. Dieser wird von einem Nachlassgericht ausgestellt. Er weist eine Person als Erben aus und gibt an, welchen Anteil des Nachlasses dieser Erbe erhält. Im Falle einer Erbengemeinschaft können zwei Arten von Erbscheinen ausgestellt werden. Der gemeinschaftliche Erbschein enthält die Namen aller Miterben und ihren jeweiligen Erbanteil in Quoten. Er kann nur von allen Miterben gemeinsam beantragt werden. Daneben kann auch jeder Miterbe einen Teilerbschein beantragen. Dieser bezieht sich nur auf seine individuelle Erbenstellung. Im Falle eines Zugewinnausgleichs oder einer Erbauseinandersetzung in einer Erbengemeinschaft ist es absolut empfehlenswert, eine verlässliche Immobilienbewertung durch Sachverständige in Auftrag zu geben. Nur wer den genauen Wert seiner Immobilie kennt, kann sie zum Beispiel gerecht zwischen mehreren Erben aufteilen und damit Erbschaftsstreitigkeiten vermeiden.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
ERBSCHAFTSKONFLIKTE VERMEIDEN:
Die professionelle Bewertung einer geerbten Immobilie kann dabei helfen, alle Beteiligten einer Erbengemeinschaft zufrieden zu stellen.
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Ihr Gutachten in unseren Händen
Durch die korrekte Anwendung der Bewertungsverfahren ermitteln wir einen realistischen Wert Ihrer Immobilie. Unsere zertifizierten Sachverständigen kennen die passenden Verfahren für die Immobilienbewertung bzw. für Ihr Gutachten. Informieren Sie sich jetzt über den Ablauf einer Zusammenarbeit und Ihre Kosten!
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